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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Meldepflicht

Alle Hunde müssen bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde registriert sein. Ein neuer oder zugezogener Hund ist innert 10 Tagen bei der Hundekontrolle der Wohnsitzgemeinde vom Hundehalter persönlich oder mittels Meldeformular Hunde anzumelden.

Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen einen Hund übernehmen, melden Sie sich zuerst bei der Hundekontrolle der Wohngemeinde, damit die Personalien im AMICUS erfasst werden können. Mit der Erfassung Ihrer Daten bei AMICUS wird Ihnen einen Personen-ID zugeteilt, die Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten von uns zugestellt wird. Mit der Personen-ID kann der Tierarzt die Erstregistrierung des Hundes vornehmen.

Zur Anmeldung müssen der Heimtierausweis/Impfausweis und allfällige Kursbestätigungen vorgelegt werden.

Alle Hunde müssen, spätestens 3 Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der Hundendatenbank AMICUS registriert sein. Die Kennzeichnung wird vom Tierarzt vorgenommen. Der Tierarzt ist auch für die Meldung der mit der Kennzeichnung erhobenen Daten an AMICUS zuständig.

Importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen in einer Tierarztpraxis gezeigt werden. Dort wird die Chipnummer oder die Tätowierung verifiziert, die notwendigen Daten erhoben und an AMICUS weitergeleitet (Merkblatt AMICUS).

Adress- und Namensänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes muss der Hundehalter ebenfalls innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden (Meldeformular Hunde).