Rassentypenliste II
In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind unter § 5 Hunderassen der Rassentypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind.
Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat am 18. Dezember 2024 die Neuanschaffung von Rottweilern ab 1. Januar 2025 verboten und die Rasse auf die Rassetypenliste II aufgenommen.
Weitere Informationen und Antrag für eine Halterbewilligung finden Sie auf der Webseite des Veterinäramtes des Kantons Zürich.