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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Feuerungskontrollen

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und der Holzfeuerungen.

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Bei der Gemeinde Aeugst am Albis liegt die Kontrolle in der Verantwortung der amtlichen Feuerungskontrolle. Für die einheitliche und fachlich korrekte Feuerungskontrolle ist Yves Haller, Feuerungskontrolleur der Gemeinde Aeugst am Albis, zuständig.

Fritz Haller Kaminfegergeschäft GmbH
Albisstrasse 26
8915 Hausen a. A.
Tel. 044 764 08 55
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