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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Hundeausbildung

Änderung Ausbildungspflicht Hunde ab 1. Juni 2025
Seit dem 1. Juni 2025 ist im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Diese umfasst sowohl das revidierte Hundegesetz als auch die überarbeitete Hundeverordnung und bringt umfassende Neuerungen mit sich. Ziel ist es, die Ausbildungspflicht für Hundehaltende zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern. Dies soll den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich fördern.

Einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde
Bisher galt die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich nur für grosse oder massige Hunde. Ab dem 1. Juni 2025 unterstehen jedoch alle im Kanton gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht - unabhängig von Grösse oder Rasse. Dies bedeutet, dass künftig alle Hundehaltenden verpflichtet sind, ihre Hunde entsprechend auszubilden.

Obligatorische Hundekurse gemäss revidierter Hundeverordnung
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ändern sich die Anforderungen an die Hundeausbildung:

Ausnahmen und Übergangsregelungen
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Ausbildungspflicht:

Zudem gfibt es Übergangsregelungen für Hundeausbildende:

Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert wurden und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind?
Ab dem 1. Juni 2025 gilt die neue Hundegesetzgebung. Kursnachweise nach der alten Hundegesetzgebung müssen nicht mehr eingereicht werden. Es wird aber dringend empfohlen, die Hunde auszubilden und laufende Kurse abzuschliessen. Die Hundehaltenden stehen in der Verantwotung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.

Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres über die daraus entstehenden Pflichten.

Weitere Informationen und Details zu den Änderungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.

Allgemeine Informationen (wie z.B. Meldepflicht, Abgabe Hundesteuer etc.) finden Sie unter der Dienstleistung Hundekontrolle.