Hundeausbildung
Änderung Ausbildungspflicht Hunde ab 1. Juni 2025
Seit dem 1. Juni 2025 ist im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Diese umfasst sowohl das revidierte Hundegesetz als auch die überarbeitete Hundeverordnung und bringt umfassende Neuerungen mit sich. Ziel ist es, die Ausbildungspflicht für Hundehaltende zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern. Dies soll den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich fördern.
Einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde
Bisher galt die Ausbildungspflicht im Kanton Zürich nur für grosse oder massige Hunde. Ab dem 1. Juni 2025 unterstehen jedoch alle im Kanton gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht - unabhängig von Grösse oder Rasse. Dies bedeutet, dass künftig alle Hundehaltenden verpflichtet sind, ihre Hunde entsprechend auszubilden.
Obligatorische Hundekurse gemäss revidierter Hundeverordnung
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ändern sich die Anforderungen an die Hundeausbildung:
- Theoretischer Ausbildungskurs:
- Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs absolvieren, der mit einer Prüfung abschliesst. Dieser Kurs wird online angeboten oder kann alternativ von allen Hundeausbildenden mit einer Bewilligung des Veterinäramtes durchgeführt werden.
- Der Theoriekurs ist verpflichtend für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
- Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
- Praktischer Ausbildungskurs:
- Für alle Hunde ist ein praktischer Ausbildungskurs mit sechs Lektionen vorgesehen.
- Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund anschafft ode rmit einem Hund in den Kanton Zürich zuzieht, der jünger als 10 Jahre ist, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren.
- Dieser Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.
- Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Ausbildungspflicht:
- Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
- Personen, die den Hund von ihrem Ehepratner oder Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
- Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.
Zudem gfibt es Übergangsregelungen für Hundeausbildende:
- Hundeausbildende mit einer Bewilligung des Veterinäramtes dürfen die obligatorischen Hundekurse weiterhin anbieten, sofern sie das neue Ausbildungskonzept umsetzen. Nach Ablauf ihrer aktuellen Bewilligung müssen sie jedoch die neuen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen.
Was gilt für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert wurden und die nach bisheriger Gesetzeslage kurspflichtig sind?
Ab dem 1. Juni 2025 gilt die neue Hundegesetzgebung. Kursnachweise nach der alten Hundegesetzgebung müssen nicht mehr eingereicht werden. Es wird aber dringend empfohlen, die Hunde auszubilden und laufende Kurse abzuschliessen. Die Hundehaltenden stehen in der Verantwotung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können.
Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres über die daraus entstehenden Pflichten.
Weitere Informationen und Details zu den Änderungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.
Allgemeine Informationen (wie z.B. Meldepflicht, Abgabe Hundesteuer etc.) finden Sie unter der Dienstleistung Hundekontrolle.