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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Mitbestimmen und Wählen

Wahl- und Abstimmungstermine 

Die vom Bundesrat gemäss Art. 2a der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte für die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung und Erneuerungswahlen des Kantons-, Regierungs-, National- und Ständerates reservierten Daten: 

Nächste Daten für kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen
 
Kommunale Erneuerungswahlen 2022: 27. März 2022
 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe

Die überwiegende Zahl der Stimmberechtigten stimmt und wählt brieflich. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder über den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antwortcouvert rechtzeitig auf die Post bringen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Sie dürfen Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Wahl- und Stimmzettel zu folgenden Urnenöffnungszeiten persönlich in die Urne werfen:

Ort Samstag vor Abstimmung Abstimmungssonntag
Gemeindehaus 19.00 – 20.00 Uhr 09.00 – 10.00 Uhr
Fabrik Aeugstertal    09.00 – 10.00 Uhr