Mitbestimmen und Wählen
Wahl- und Abstimmungstermine
Die vom Bundesrat gemäss Art. 2a der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte für die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung und Erneuerungswahlen des Kantons-, Regierungs-, National- und Ständerates reservierten Daten:
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Stellvertretung
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Die überwiegende Zahl der Stimmberechtigten stimmt und wählt brieflich. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder über den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antwortcouvert rechtzeitig auf die Post bringen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Sie dürfen Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Wahl- und Stimmzettel zu folgenden Urnenöffnungszeiten persönlich in die Urne werfen:
Ort | Samstag vor Abstimmung | Abstimmungssonntag |
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Gemeindehaus | 19.00 – 20.00 Uhr | 09.00 – 10.00 Uhr |
Fabrik Aeugstertal | 09.00 – 10.00 Uhr |