Erneuerungswahlen 2026
Welche Behörden werden gewählt?
Der Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission und die Schulpflege (Schule Aeugst und Sekundarschulgemeinde Aeugst a.A./Affoltern a.A.) werden von den Aeugster Stimmberechtigten (bzw. die Sekundarschulpflege von den Stimberechtigen von Aeugst und Affoltern) an der Urne bestimmt. Die Behörden sind jeweils für eine Legislatur, die sich über vier Jahre erstreckt (2026-2030), gewählt.
Wer kann sich zur Wahl aufstellen lassen?
Zur Wahl aufstellen lassen können sich Personen, die ihren Wohnsitz in Aeugst am Albis haben, über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen und das 18. Altersjahr erreicht haben. Sie dürfen zudem nicht unter vollumfänglicher Beistandschaft stehen.
Wie kann man sich zur Wahl aufstellen lassen?
Gewählt wird mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt, auf dem sich Personen, die für eine Behörde kandidieren möchten, eintragen lassen können. Einzelne Personen bzw. auch mehrere Personen zusammen, die sich auf dem Beiblatt eintragen lassen möchten, müssen einen Wahlvorschlag von mindestens 15 in Aeugst stimmberechtigten Personen unterzeichnen lassen. Die Formulare können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Personen, die für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde kandidieren möchten, müssen sich bei der Stadt Affoltern als wahlleitenden Behörde melden.
Die Frist für die Einreichung der Meldeformulare bei der Gemeindekanzlei ist der 26. November 2025 um 11:30 Uhr. Die Wahlvorschläge werden in der Folge amtlich publiziert.
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat [pdf, 86 KB]
Formular Wahlvorschlag Schulpflege [pdf, 87 KB]
Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (RPK) [pdf, 87 KB]
Wahltermine
- 8. März 2026 (1. Wahlgang)
- 14. Juni 2026 (2. Wahlgang)
Beginn der Legislatur
Für die neu gewählten Behördenmitglieder beginnt die Legislatur am 1. Juli 2026
Fragen?
Bei Fragen zur Behördentätigkeit stehen Ihnen die Präsidien der einzelnen Behörden gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Wahlverfahren können Sie sich an den Gemeindeschreiber wenden.