Zahlen & Fakten
Einwohnerstatistik per 31.12.2025
Einwohner: 2002
davon ausl. Staatsangehörige: 352
Ausländeranteil: 20.02 %
Reformierte Einwohner: 583
Katholische Einwohner: 306
Geburten 2025: 10
Todesfälle 2025: 17
Statistisches Amt des Kantons Zürich
Wasser
- Wängi: Wasserhärte 34.7 fH und Nitrat 10.6
- Aeugstertal: Wasserhärte 21.8 fH und Nitrat 5.8
- Dorf: Wasserhärte 24.4 fH und Nitrat 7.2
- Müliberg: Wasserhärte 23.7 fH und Nitrat 7.4
Mikrobiologie und Probeentnahmeplan entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des kantonalen Labors.
Steuerfussentwicklung
| Steuerfuss | 2026 | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Politische Gemeinde/Primarschule | 71% | 71% | 73% | 76% | 76% |
| Oberstufe | 21% | 21% | 19% | 19% | 19% |
| Total ohne Kirchensteuer | 92% | 92% | 92% | 95% | 95% |
Kirchgemeinden
| Kirchgemeinden | 2026 | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Evang.-Reformiert | 14% | 12% | 12% | 12% | 12% |
| Röm.-Katholisch | 13% | 13% | 13% | 13% | 13% |
| Chr.-Katholisch | 14% | 14% | 14% | 14% | 14% |
| Staatssteuern | 95% | 98% | 98% | 99% | 99% |
Die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuern erfolgt mehrstufig. Das satzbestimmende Einkommen und Vermögen bestimmt den Prozentsatz (Steuersatz), welcher mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen multipliziert wird und so die „einfache Staatssteuer" ergibt. Diese einfache Staatssteuer beruht auf dem kantonalen Steuertarif und ist für sämtliche Gemeinden des Kantons Zürich gleich.
Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit diversen Steuerfüssen als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer multipliziert, nämlich dem Staatssteuerfuss (Kanton), dem Gemeindesteuerfuss (Politische Gemeinde und Schulgemeinden) und allenfalls dem Kirchensteuerfuss (reformiert, katholisch oder christkatholisch). Dieser Summe wird schliesslich noch die Personalsteuer von Fr. 24.– (Ledige) bzw. Fr. 48.– (Verheiratete) hinzugefügt. Für eine individuelle Steuerberechnung empfehlen wir die Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Beachten Sie, dass ein tieferer Gemeindesteuerfuss von z.B. 10 Prozentpunkten nicht zu einer Reduktion der gesamten Steuerlast von 10 Prozent führt. Unter Berücksichtigung der Staatssteuer (Kanton) und der direkten Bundessteuer, welche für alle Steuerpflichtigen im ganzen Kanton gleich sind, ergibt sich nur eine Reduktion von effektiv ca. 3-4 Prozent an der gesamten Steuerschuld.