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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird den Hundehaltern jeweils im ersten Quartal in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr beträgt CHF 140.00 inkl. Erstanmeldung und kantonalen Beiträgen. Die Hundesteuer ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch (ausgenommen sind Hunde gem. § 25 Hundegesetz).

Muss ein Hund infolge Wegzug oder Tod abgemeldet werden (Ereignisdatum vor dem 30. Juni) wird die Hundesteuer hälftig zurückerstattet.