Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den Hundehaltern jeweils im ersten Quartal in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr beträgt CHF 140.00 inkl. Erstanmeldung und kantonalen Beiträgen. Die Hundesteuer ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch (ausgenommen sind Hunde gem. § 25 Hundegesetz).
Muss ein Hund infolge Wegzug oder Tod abgemeldet werden (Ereignisdatum vor dem 30. Juni) wird die Hundesteuer hälftig zurückerstattet.