Hundekontrolle

Allgemeine Informationen
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der Hundeverordnung.
Die jährliche Entrichtung der Hundeabgabe ist obligatorisch und muss jeweils bis Ende März erfolgen.
Das Impf-Obligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Webseite des Veterinäramtes des Kantons Zürich .
Für ein respektvolles Miteinander empfehlen wir Ihnen, die Codex-Webseite.des Kantons zu besuchen.
Abklärungen vor der Anschaffung eines Hundes
Bereits bevor ein Hund angeschafft wird, müssen einige Dinge geregelt bzw. abgeklärt werden:
- abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit mind. Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde
- Sich vergewissern, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der zentralen Datenbank AMICUS gemeldet ist.
- Abklären, ob es sich nicht um einen Hund der Rassetypenliste II handelt, da die Haltung verboten ist.
- Hundeschule suchen für die Absolvierung der obligatorischen Hundekurse (theoretischer bzw. praktischer Ausbildungskurs)
Allgemeine und wiederkehrende Pflichten
Die allgemeinen Pflichten beim Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes sind umfassend einzuhalten. Hierzu gehört, Orte mit Zutrittsverbot und genereller Leinenpflicht zu beachten, Kot korrekt zu beseitigen und Lärmbelästigung zu vermeiden.
Die Hundeabgabe an die Gemeinde sowie die Beiträge an die Haftpflichtversicherung sind jährlich zu begleichen.
Links / Merkblätter:
- Zürcher Hundegesetz
- Zürcher Hundeverordnung
- Veterinäramt des Kantons Zürich
- Hundedatenbank AMICUS
- Merkblatt AMICUS
- Merkblatt Leinenpflicht