Zuzug/Anmeldung aus dem Ausland
Herzlich willkommen in Aeugst am Albis, wir freuen uns, Sie in unserer schönen Gemeinde begrüssen zu dürfen! Damit wir Sie in unserer Gemeinde anmelden können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem effektiven Zuzug und vor Erwerbsaufnahme bei uns persönlich am Schalter anmelden.
Anmeldungen aus dem Ausland werden ausschliesslich nach Terminvereinbarung vorgenommen. Gerne vereinbart das Team der Einwohnerkontrolle vorab telefonisch einen Termin mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass bei Familienanmeldungen alle Familienmitglieder persönlich vorsprechen müssen.
Benötigte Dokumente
Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, benötigen wir verschiedenste Dokumente. Welche dies sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Anmeldung – notwendige Unterlagen [pdf, 34 KB].
In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das entsprechende Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Unterlagen zur Anmeldung mit.
- Zuzug ohne Ehepartner/in: Erklärung Trennung/getrennte Wohnsitze [pdf, 31 KB]
- Getrennter Wohnsitz der Eltern: Erklärung elterliche Sorge / Wohnadresse Minderjähriger [pdf, 36 KB]
Gebühren
Die Anmeldegebühren betragen CHF 40.00 pro erwachsene Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Beim Zuzug aus dem Ausland ist uns innert 90 Tagen ab dem Einreisedatum der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung vorzulegen. Bitte senden Sie uns dazu die Kopie der Versicherungspolice (KVG) per Post oder E-Mail zu.
Informationen zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erhalten Sie bei der SVA Zürich.
Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung
(Aufenthalt länger als drei Monate oder 90 Arbeitstage)
Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch das Migrationsamt des Kantons Zürich geprüft. Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden im Rahmen der Anmeldung von uns ans Migrationsamt übermittelt. Nach der erfolgten Anmeldung dürfen Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Für die Antragstellung sind die bereits erfolgte Einreise und die persönliche Anwesenheit zwingend notwendig. Die ausländerrechtliche Bewilligung kann nicht vor der Einreise beantragt werden.
Zuzug mit Hund
Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme der Daten in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis sowie das ausgefüllte Meldeformular Hunde [pdf, 45 KB].
Weitere Informationen zur Hundehaltung erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Veterinäramt des Kantons Zürich.
eUmzugCH | Online-Meldung
Die online Anmeldung (eUmzug) ist beim Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.