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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Wochenaufenthalt/Nebenniederlassung

Als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter bleibt Ihr Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde und Sie melden sich im Nebenwohnsitz, also zwecks Wochenaufenthalt, in Aeugst am Albis an. Meistens sind grosse Distanzen zwischen Wohn- und Arbeits-/Studienort oder ähnliche Situationen, Grund für Anmeldungen im Wochenaufenthalt. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.

Im Zusammenhang mit dem Wochenaufenthalt, ist Ihre Wohn- und Arbeits-/Studiensituation sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung vorgenommen werden kann. Die Anmeldung des Wochenaufenthalts müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie, dazu, den Fragebogen für Wochenaufenthalter [pdf, 37 KB] vollständig auszufüllen und zur persönlichen Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mitzubringen.

Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle Aeugst am Albis ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt Fr. 100.00.

Benötigte Dokumente
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

eUmzugCH | Online-Meldung
Eine Anmeldung über den eUmzugCH ist nicht möglich. Es muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorgespochen werden.