Wegzug
Von Aeugst am Albis wegziehen
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle oder via E-Umzug abmelden. Bitte geben Sie uns die neue Wohnadresse sowie das Wegzugsdatum bekannt. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Abmeldung mitbringen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangschein)
- Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Wegzug nichts vergessen geht.