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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Steuerregister

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Aeugst am Albis steuerpflichtig ist.

Heirat/Registrierte Partnerschaft: Die Ehegatten bzw. Partnerinnen und Partner werden rückwirkend per 1. Januar für das ganze Jahr gemeinsam besteuert.

Trennung/Scheidung: Beide Partner werden rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig und erhalten eine separate Steuererklärung.

Todesfall: Bei einem Todesfall wird dei gemeinsame Steuerpflicht eines Ehepaars oder einer eingetragenen Partnerschaft per Todestag beendet und daher ist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Die überlebende Person ist ab dem Folgetag alleine steuerpflichtig.