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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Zuzug (Steuern)

Zuzug aus einer anderen Zürcherischen Gemeinde (gültig ab 01.01.2017)

Wenn Sie aus einer anderen Zürcherischen Gemeinde zuziehen, so sind Sie rückwirkend per 1.1. des Zuzugsjahres in Aeugst am Albis steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen der alten Gemeinde werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Das Gemeindesteueramt Aeugst am Albis stellt Ihnen aber eine neue provisorische Steuerrechnung zu, welche auf den Steuerdaten der alten Gemeinde beruht. Sollte dieser nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, so können Sie im Online-Schalter eine Anpassung der provisorischen Rechnung beantragen.

Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, so beginnt Ihre Steuerpflicht per Zuzugsdatum. Sie erhalten vom Gemeindesteueramt eine provisorische Rechnung aufgrund eines mutmasslich geschuldeten Betrages. Sollte dieser nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, so können Sie im Online-Schalter eine Anpassung der provisorischen Rechnung beantragen.