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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Winterdienst

Der Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen, Fuss- und Radwegen in bewohnten Gebieten, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze sowie die Liegenschaften der Politischen Gemeinde sind in den Winterdienst einzubeziehen. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (z.B. Reservoirs, landwirtschaftliche Liegenschaften, Ortsverbindungsstrassen etc.).

Ein allfälliger Winterdienst auf privaten Strassen wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden. Das Ziel des Winterdienstes ist, Strassen, Plätze, Wege, Geh- und Radwege mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begeh- und befahrbar zu halten und die winterlichen Verkehrsgefahren mit geeigneten Mitteln möglichst umweltschonend zu bekämpfen.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Winterdienstrichtlinien.