Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

AHV/IV

Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Sozialversicherungsanstalt Zürich. Sie gibt Auskunft über Leistungen und Beiträge. 

Zusatzleistungen zur AHV/IV sollen das Existenzminimum angemessen abdecken. Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig Beiträge bezhalt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Zusatzleistungen geltend machen. Zusatzleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente oder eine Hinterlassenenrente haben bzw. während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten. Weitere Informationen und Formulare finden sich im Online-Schalter oder direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich