Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Tod

Es macht betroffen, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstirbt und es stellen sich viele Fragen. Trotz der schwierigen Umstände sind einige Schritte zu unternehmen. Der Leitfaden für Angehörige soll Sie darin unterstützen, an was Sie in dieser schweren Zeit alles denken müssen und was erledigt werden muss.

Leitfaden Todesfall

 

Feststellung des Todes / Eintritt des Todes

Stirbt jemand innerhalb der Gemeinde Aeugst am Albis, muss in jedem Fall ein Arzt beigezogen werden. Nur er kann und darf aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und eine „Ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Der Arzt (oder die Polizei) hat die Möglichkeit, den Verstorbenen ins Friedhofgebäude Aeugst am Albis überführen zu lassen. Für die Überführung des Leichnams ist das Bestattungsunternehmen Bossardt Bestattungen AG zuständig.

 

Meldung beim Bestattungsamt

Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.

Bei einem Todesfall an einem Feiertag, Wochenende oder ausserhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Bestattungsunternehmen:
Bossardt Bestattungen AG, Soodstrasse 21, 8134 Adliswil, Tel. 044 710 99 70