Einbürgerung
Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich habe eine C-Bewilligung.
- Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
- Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
- Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
- Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
Was müssen Sie für die ordentliche Einbürgerung machen?
Die nötigen Informationen für Ihr Gesuch erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wir empfehlen jedoch, das Einbürgerungsgesuch online über den Link eEinbürgerung einzureichen (Login resp. Registrierung notwendig).
Wie lange dauert die ordentliche Einbürgerung?
Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente. Ich weiss immer, wo meine Dokumente sind.
Was kostet die ordentliche Einbürgerung?
Die Kosten bei Kanton und Bund sind fix. Bei der Gemeinde Aeugst am Albis finden Sie die Gebühren im Gebührentarif. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.
Einbürgerung von Schweizer Bürger*innen
Sind Sie bereits Schweizer Bürger*in und möchten das Aeugster Bürgerrecht beantragen? Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und dem Verfahren.