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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Drittmeldepflicht gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) vom 11. Mai 2015

Gemäss § 8  des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) melden Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte). Die Meldung umfasst folgende Angaben:

Die Meldungen muss innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen (§ 10,  MERG).

Der Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden kann online www.drittmeldung.ch gemeldet werden.
Zusätzlich stehen die Ein- und Auszugsanzeige als Formulare zum Download zur Verfügung:
Einzugsanzeige
Auszugsanzeige