Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Datenschutz

Bearbeitung von Einwohnerdaten

Die Gemeinde ist gemäss § 38 Gemeindegesetz verpflichtet, das Einwohnerregister zu führen. Die Einwohnerkontrolle gibt Behörden und Ämtern Einsicht und Auskünfte, soweit sie ihrer bedürfen und das Gesetz über den Schutz der Personendaten (Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)) dies zulässt. Die Personendaten werden anlässlich der Anmeldung aufgenommen, wobei verschiedene Dokumente vorgelegt werden müssen, um die Angaben überprüfen zu können.