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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Wegzug (Steuern)

Wegzug in eine andere Zürcherische Gemeinde

Wenn Sie wegziehen, so sind Sie rückwirkend per 1.1. des Wegzugsjahres am neuen Wohnort steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Vom neuen Wohnort erhalten Sie eine neue provisorische Steuerrechnung.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, so endet Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte melden Sie sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor Wegzug) beim Gemeindesteueramt, da Sie für das aktuelle Jahr noch eine Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum auszufüllen haben. Auf jeden Fall benötigen wir eine Zustelladresse in der Schweiz, da wir Entscheide nicht ins Ausland zustellen dürfen.