Adressauskunft
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch
- voraussetzungslose Auskünfte: Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Gebühren gemäss folgenden Ansätzen:
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voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.– (§ 9 Abs. 1 DSG)
- wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.– (§ 9 Abs. 2 DSG)
- wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.– (§ 9 Abs. 4 DSG)
Bitte Briefmarken (keine Frankaturmarken) oder die entsprechende Note beilegen.
Die Anfrage richten Sie schriftlich an:
Gemeindeverwaltung
Einwohnerkontrolle
Dorfstrasse 22
Postfach
8914 Aeugst am Albis