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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Baurechtlicher Entscheid

Gesuch um Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Wer Rekurs gegen ein geplantes Bauvorhaben erheben möchte, hat den baurechtlichen Entscheid innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung des Baugesuches (also während der Auflagefrist), bei der örtlichen Baubehörde schriftlich zu verlangen (§ 315 PBG).

Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 PBG).

 

Rechtsmittel

Der Rekurs gegen einen baurechtlichen Entscheid (oder Teile davon) ist innert 30 Tagen nach Empfang an die im baurechtlichen Entscheid angegebene Rekursinstanz einzureichen (§ 22 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG).

Die Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig und von der im Verfahren unterliegenden Partei zu tragen.


Zuständige Abteilung