Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Adressauskunft

Benötigen Sie eine Adressauskunft?


Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch

  • voraussetzungslose Auskünfte: Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
  • wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
  • wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten

Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Gebühren gemäss folgenden Ansätzen:

  • voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.– (§ 9 Abs. 1 DSG)
  • wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.– (§ 9 Abs. 2 DSG)
  • wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.– (§ 9 Abs. 4 DSG)

Bitte Briefmarken (keine Frankaturmarken) oder die entsprechende Note beilegen.

Die Anfrage richten Sie schriftlich an:

Gemeindeverwaltung
Einwohnerkontrolle
Dorfstrasse 22
Postfach
8914 Aeugst am Albis


Zuständige Abteilung