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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Feuer- und Feuerwerkverbot besteht weiterhin

Das am 26. Juni 2026 erlassene Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Aeugst gilt weiterhin

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in der Gemeinde Aeugst am Albis bis zur Aufhebung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe durch den Kanton weiterhin ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Alertswiss). 

Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.

  • Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
  • Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
  • Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.

Verhaltensempfehlungen

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen.

  • Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.

  • Es besteht ein Feuerwerksverbot.

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.