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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Für ein respektvolles Nebeneinander von Natur und Mensch am und auf dem Türlersee

Der Türlersee ist in eines der bedeutendsten Naturschutzgebiete im Kanton Zürich eingebettet. Gerade im Sommer ist er auch ein beliebtes Ausflugsziel für Badende und Wassersportler. Dabei sollten die geltenden Regeln eingehalten werden – aus Rücksicht auf die Natur.

Der Türlersee und seine Umgebung zählen zu den vielfältigsten und wertvollsten Landschaften des Kantons Zürich. Der See mit seinen grösstenteils natürlichen Ufern und die umliegenden Ried- und Magerwiesen sind Lebensraum für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie die Erdkröte oder den Lungenenzian. Dieser Reichtum ist auch mit ein Grund für dessen grosse Attraktivität bei Erholungssuchenden. Um die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt für künftige Generationen zu erhalten, ist der Türlersee und seine Umgebung seit über 90 Jahren geschützt. Die heute geltende Schutzverordnung wurde 2001 erlassen. Sie definiert verschiedene Schutzzonen und hält je geltende Regeln fest.

Sensible Uferzonen meiden
Auch die Seeufer und Teile der Uferzonen im See liegen in Schutzzonen. Sie sind unter anderem Lebensraum für brütende, rastende und mausernde Wasservögel sowie für Schilf- und Schwimmblattbestände und ihre Bewohner, die empfindlich auf Störungen reagieren.

Zum Schutz dieser sensiblen Tiere und Pflanzen gelten am Ufer und auf dem Wasser folgende Regeln:

  • Anlanden sowie Ein- und Auswassern auch mit Stand-up-Paddel (SUP) und Schwimmkörpern ist nur an den bezeichneten Stellen erlaubt.
  • Mit gelben Bojen markierte Seeschutzzonen dürfen nicht befahren und nicht durchschwommen werden.
  • Mit Schiffen, Schwimmkörpern, SUP und dergleichen müssen mindestens 25 Meter Abstand zu Schilf- und Schwimmblattbeständen eingehalten werden.
  • Anlanden, Ein- und Auswassern sowie Baden an den Fischerstegen ist verboten.
  • Schwimmkörper aller Art mit Maschinenantrieb sind verboten.
  • Das Reinigen von SUP und Schwimmkörpern vor dem Einwassern ist dringend empfohlen, um das Einschleppen von invasiven Arten wie der Quaggamuschel zu verhindern.

Die zwei offiziellen Einwasserungsstellen befinden sich bei der Habersaat und beim Strandbad Türlersee. Dort sowie beim Häxengraben sind zudem die Einstiegsstellen zum Baden. Die Stellen sind neu entsprechend mit Tafeln gekennzeichnet.

Respekt und Rücksicht – der Natur zuliebe
Der Türlersee ist und bleibt ein wichtiges Erholungsgebiet. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass auch die Natur hier ihren Platz hat. Respekt und Rücksicht gegenüber der Natur sind die Grundlage dafür, dass der Türlersee ein wertvoller Lebensraum bleibt und die Natur ihre vielfältigen Leistungen als unsere Lebensgrundlage erbringen kann.