Feuer- und Feuerwerkverbot besteht weiterhin
Das am 26. Juni 2026 erlassene Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Aeugst gilt weiterhin - auch am 1. August
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt nicht nur in der Gemeinde Aeugst am Albis, sondern im ganzen Kanton Zürich ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Alertswiss).
Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
- Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
- Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
- Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.
Verhaltensempfehlungen
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Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen.
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Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.
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Es besteht ein Feuerwerksverbot.
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Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
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Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
