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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Feuer- und Feuerwerkverbot besteht weiterhin

Das am 26. Juni 2026 erlassene Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Aeugst gilt weiterhin - auch am 1. August

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt nicht nur in der Gemeinde Aeugst am Albis, sondern im ganzen Kanton Zürich ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Alertswiss). 

Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch. Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.

  • Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, breiten sie sich rasch aus.
  • Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
  • Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.

Verhaltensempfehlungen

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen.

  • Halten Sie Feuerverbote unbedingt ein.

  • Es besteht ein Feuerwerksverbot.

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.

 

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