Feuer- und Feuerwerkverbot besteht weiterhin
Das am 26. Juni 2026 erlassene Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Aeugst gilt weiterhin - auch am 1. August
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuer- und Feuerwerkverbot weiterhin bestehen. Besonders im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 1. August 2026 gilt es das Feuerwerkverbot einzuhalten. Es gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Aeugst am Albis.