Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot
In Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 26. Juni 2026 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Aeugst am Albis erlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Das Verbot gilt per sofort ab 26. Juni 2026 bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.
Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.
Weitere Informationen auf den Seiten des Kantons Zürich