Direkt zum Inhalt springen

Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Einbürgerung von Schweizer Bürger*innen

Schweizer*innen, welche über einen guten strafrechtlichen Leumund verfügen und den finanziellen Verpflichtungen nachkommen, können nach zwei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde das Gemeindebürgerrecht erwerben.

Erforderliche Dokumente
Wer sich in Aeugst am Albis einbürgern lassen möchte, muss das Formular "Bürgerrechtsregelung" zusammen mit nachfolgenden Dokumenten einreichen:

Bürgerrechtsregelung (Formular)
inkl. Erklärung über den Verzicht von bisherigen Bürgerrechten
Gemeindekanzlei Aeugst am Albis
044 763 50 60 / gemeinde@aeugst-albis.ch
Personenstandsausweis

Zivilstandskreis Affoltern
Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis
044 762 56 73 / zivilstandsamt@stadtaffoltern.ch

Betreibungsregisterauszug
über die letzten 5 Jahre für alle Personen,
die das 16. Altersjahr vollendet haben

Betreibungsamt Hausen am Albis
Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis
044 764 80 90 / betreibungsamt@hausen.ch

Bescheinigung Steueramt
über die letzten 5 Jahre

Steueramt Aeugst am Albis
044 763 50 63 / steuern@aeugst-albis.ch

Strafregisterauszug
für alle Personen die das 18. Altersjahr
vollendet haben

online erhältlich via Bund

Verfahren
Die Gemeinde prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Fällt diese Prüfung positiv aus, entscheidet der Gemeinderat Aeugst am Albis über die definitive Aufnahme. Nach Erteilung des Gemeindebürgerrechts sind die Personendaten der eingebürgerten Schweizer*innen im amtlichen Publikationsorgan zu publizieren.

Gebühren
Die Gemeinde Aeugst am Albis verlangt keine Gebühr für die Aufnahme von Schweizer*innen in das gemeindeeigene Bürgerrecht. Es sind jedoch die Kosten für einzureichende Dokumente zu berücksichtigen.

Beschränkung der Bürgerrechte
Der Kanton Zürich kennt keine Beschränkung der Anzahl der Gemeinde- & Kantonsbürgerrechte. Es ist jedoch zu beachten, dass andere Kantone eine Beschränkung kennen.

Verzicht auf Bürgerrechte
Vermerken Sie auf dem Einbürgerungsformular, dass Sie auf einen oder mehrere Heimatorte verzichten möchten, dann leiten wir die Verzichtserklärung an die frühere(n) Heimatgemeinde(n) weiter. Die jeweilige Gemeinde entscheidet dann über Gesuche um Entlassung aus dem Bürgerrecht. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde über die einzureichenden Unterlagen sowie über den Ablauf und die damit verbundenen Kosten.

Das vollständige Gesuch senden Sie bitte unterzeichnet an folgende Adresse:
Gemeinde Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis

 


Zuständige Abteilung