Hundekontrolle
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die neue Hundeverordnung vom 25. November 2009 in Kraft getreten. Durch die neue Hundegesetzgebung ist eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für das Halten von Hunden geschaffen worden. Sie setzt die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum und bezweckt das sichere und verantwortungsbewusste Führen von Hunden.
Die wichtigsten Regelungsinhalte sowie das Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der Webseite des Veterinäramtes (www.veta.zh.ch) oder direkt hier:
Hundegesetz
Hundeverordnung
Abklärungen vor der Anschaffung eines Hundes
Bereits bevor ein Hund angeschafft wird, müssen einige Dinge geregelt bzw. abgeklärt werden:
- abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit mind. Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde
- Sich vergewissern, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der zentralen Datenbank AMICUS gemeldet ist.
- Abklären, ob es sich nicht um einen Hund der Rassetypenliste II handelt, da die Haltung verboten ist.
- Hundeschule suchen für Hunde des Rassetypen I
Allgemeine und wiederkehrende Pflichten
Die allgemeinen Pflichten beim Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes sind umfassend einzuhalten. Hierzu gehört, Orte mit Zutrittsverbot und genereller Leinenpflicht zu beachten, Kot korrekt zu beseitigen und Lärmbelästigung zu vermeiden.
Die Hundeabgabe an die Gemeinde sowie die Beiträge an die Haftpflichtversicherung sind jährlich zu begleichen.