Einreisebewilligung für Drittstaatangehörige
Mit Erwerbstätigkeit
Um in der Schweiz arbeiten zu können, brauchen Angehörige eines Drittstaates einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid. Dieser wird durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich ausgestellt. Die Bewilligung für den Aufenthalt wird anschliessend vom Migrationsamt ausgestellt.
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) | Migrationsamt Kanton Zürich |
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Arbeitsbewilligungen | |
Postfach, 8090 Zürich | Postfach, 8090 Zürich |
Tel. 043 259 49 49 | Tel. 043 259 88 00 |
Ohne Erwerbstätigkeit
Damit erwerbslose ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Einreisebewilligung ohne Erwerbstätigkeit.