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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Einreisebewilligung für Drittstaatangehörige

Mit Erwerbstätigkeit

Um in der Schweiz arbeiten zu können, brauchen Angehörige eines Drittstaates einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid. Dieser wird durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich ausgestellt. Die Bewilligung für den Aufenthalt wird anschliessend vom Migrationsamt ausgestellt.

Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Migrationsamt Kanton Zürich
Arbeitsbewilligungen  
Postfach, 8090 Zürich Postfach, 8090 Zürich
Tel. 043 259 49 49 Tel. 043 259 88 00

 

Ohne Erwerbstätigkeit

Damit erwerbslose ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Einreisebewilligung ohne Erwerbstätigkeit.