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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Feuerverbot und Wasserknappheit

Kantonales Feuerverbot

Die anhaltende Trockenheit und die Wetteraussichten deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund gilt im Kanton Zürich ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 200 Meter).

Die seit längerem andauernde niederschlagsfreie Periode verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen führt zu einer sehr grossen Trockenheit. Der Kanton Zürich erlässt deshalb in Absprache mit dem kantonalen Fachstab Trockenheit ab sofort ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Höhenfeuer und bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen. Im Wald oder in Waldesnähe dürfen zudem keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer weggeworfen werden. Im ganzen Kanton darf man keine Himmelslaternen aufsteigen lassen.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Die zuständigen Stellen beobachten die Situation weiterhin aufmerksam. Die Gemeinde Aeugst a.A. kann bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.


Trockenperiode hält an – Tipps zum Wassersparen, Abschaltung des Brunnenwassers
 

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bezieht die Gemeinde Aeugst a.A. schon seit längerer Zeit zu 100 % Wasser von der Gruppenwasserversorgung und kann nicht mehr auf das Quellwasser zurückgreifen. Als kurzfristige Massnahmen wird das Brunnenwasser auf dem gesamten Aeugster Gebiet abgestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Aeugst werden gebeten, die Gewohnheiten im alltäglichen Wasserkonsum zu überdenken.
Wenn folgende Tipps beachtet werden, können Sie in der niederschlagslosen Zeit Wasser sparen:
• Auf das Nachfüllen von privaten Schwimmbädern ist bis auf weiteres zu verzichten.
• Das Bewässern von Rasenflächen ist auf Neuansaaten zu beschränken.
• Vorplätze sollten bei Trockenheit nicht mehr abgespritzt werden.
• Das Wasser sollte grundsätzlich nicht unnötig laufen gelassen werden.

Helfen Sie mit, kostbares Trinkwasser zu sparen, damit der Gemeinderat keine einschränkenden Massnahmen anordnen muss.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Gemeinderat Aeugst a.A.

Feuerverbotstafel