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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Mitteilung der SVA Zürich: Hörgeräte

Mehr Leistung und weniger Aufwand für Versicherte - Zusprache von Hörgeräten wird einfacher

Gute Nachrichten für Personen im AHV-Alter: Wer auf beiden Ohren schlecht hört, erhält ab 1. Juli 2018 die doppelte Kostenpauschale für Hörgeräte. Bisher gab es den Beitrag im AHV-Alter nur für ein Ohr. Ab Juli 2018 gibt es nicht nur mehr Leistung, es wird auch einfacher für alle Versicherten mit Hörproblemen. Die IV-Stelle Zürich kehrt zur Praxis zurück, die bis 1. Januar 2017 gesamtschweizerisch galt. Der Gang zum Ohrenarzt ist nur noch für die erstmalige Kostenzusprache notwendig.

Missbrauch ausgeschlossen

«Es macht keinen Sinn, den Leistungsanspruch beim Ersatz des Hörgeräts nochmals zu prüfen, weil Gehörschäden dauerhaft sind», begründet IV-Stellenleiter Martin Schilt. Der Missbrauch könne ausgeschlossen werden, auch decke die Hörgeräte-Pauschale nur einen Teil der Anschaffungskosten. Für Versicherte im Kanton Zürich gilt deshalb ab 1. Juli 2018: Wer das bestehende Hörgerät nur ersetzen will, muss nicht erneut zum Ohrenarzt. Die IV-Stelle Zürich geht davon aus, dass sie mit diesem Entscheid Kosten von rund einer halben Million Franken pro Jahr einsparen kann, denn jede Facharztexpertise kostet gut 330 Franken. Gleichzeitig kann die IV-Stelle die Kundenanträge dank automatisierter Prozesse schneller bearbeiten.

Prozesse konsequent auf Optimierung durchleuchten

Die IV-Stelle Zürich prüft konsequent, wo Prozesse – ohne Leistungsabbau - automatisiert werden können. Dank dem neuen Bearbeitungsprozess für Hörgeräte ist es möglich, Kosten zu sparen und den Prozess für die Kundinnen und Kunden effizienter zu gestalten. Die so freiwerdenden Personalressourcen investiert die IV-Stelle Zürich in die Eingliederung. Sie tut alles, um den Eingliederungserfolg weiter zu stärken, trotz Plafonierung der Personalkosten. Das Budget ist seit fünf Jahren eingefroren, wenn auch der Beratungsbedarf kontinuierlich gestiegen ist. Die Zahl der Privatpersonen und Arbeitgeber, die IV-Unterstützung beantragen, hat in den letzten 5 Jahren um 11 Prozent zugenommen. Im Jahr 2017 haben im Kanton Zürich fast 13'500 Personen eine IV-Anmeldung eingereicht.

Detaillierte Informationen für Versicherte:

www.svazurich.ch/hilfsmittel