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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Steuerguthaben

Ergibt sich bei einer definitiven Steuerrechnung ein Steuerguthaben zu Ihren Gunsten, so wird dieses grundsätzlich mit noch offenen Rechnungen verbucht oder auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen oder eine Umbuchung ist nicht möglich (Wegzug, Todesfall), so können Sie im Online-Schalter Ihre Bank-/Postverbindung bekannt geben.