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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Steuerfuss

Die Gemeindeversammlung legt jedes Jahr bei Genehmigung des Voranschlages den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. Die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuern erfolgt mehrstufig. Das satzbestimmende Einkommen und Vermögen bestimmt den Prozentsatz (Steuersatz), welcher mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen multipliziert wird und so die «einfache Staatssteuer» ergibt. Diese einfache Staatssteuer beruht auf dem kantonalen Steuertarif und ist für sämtliche Gemeinden des Kantons Zürich gleich.

Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit diversen Steuerfüssen als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer multipliziert, nämlich dem Staatssteuerfuss (Kanton), dem Gemeindesteuerfuss (Politische Gemeinde und Schulgemeinden) und allenfalls dem Kirchensteuerfuss (reformiert, katholisch oder christkatholisch). Dieser Summe wird schliesslich noch die Personalsteuer von Fr. 24.– (Ledige) bzw. Fr. 48.– (Verheiratete) hinzugefügt. Für eine individuelle Steuerberechnung empfehlen wir die Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.