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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Sozialhilfe / Fürsorge

Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Gemeinden zur Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe kann in der Beratung und Betreuung, aber auch in der Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe (Geldleistungen) bestehen.

Die Gemeinden im Bezirk Affoltern haben sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Sozialhilfe der IKA Sozialdienst Bezirk Affoltern angeschlossen. Personen, die eine Sozialberatung beanspruchen möchten, können sich direkt an den Sozialdienst wenden. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Dieses deckt in der Regel die Wohnkosten, die Krankenversicherung und die Kosten des Grundbedarfs nach SKOS.

Alffällige Gesuche um finanzielle Unterstützung sind direkt an den Sozialdienst Bezirk Affoltern zu richten. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne direkt an den Sozialdienst wenden.