Friedensrichter
Friedensrichter
Dr. Thomas Emch
Uerenberg 10
8914 Aeugst am Albis
Tel. P 044 761 80 50
Mobile 079 826 90 47
thomas.emch@bluewin.ch
Der Friedensrichter ist die erste Anlaufstelle für die meisten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen Personen und/oder Firmen. Er versucht, in einem gemeinsamen Gespräch erstarrte Fronten zwischen den Parteien aufzuweichen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.
Dieses Verfahren wird in der Fachsprache Mediation genannt. Das Ziel einer Mediation ist die aussergerichtliche Konfliktbereinigung durch einen Konsens, den jede Partei als fair annehmen kann.
Der Friedensrichter wird von der Bevölkerung durch die Urne auf eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt.
Der Friedensrichter kann beigezogen werden bei:
- strittigen Scheidungs- und Trennungsklagen
- Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Konsumentenstreitigkeiten / Forderungsklagen
- Klagen bei Schuldbetreibung (Anerkennungs- und Rückforderungsklagen)
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Nachbarschaftsklagen
- Ehrverletzungsklagen / Persönlichkeitsverletzungen
- Arbeitsstreitigkeiten
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu Fr. 500.-- hat der Friedensrichter die Kompetenz als Richter endgültige Entscheide zu treffen.
