Steuerregister


zur Abteilung Steueramt

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Aeugst am Albis steuerpflichtig ist.

Heirat: Die Ehegatten werden erst ab dem Folgejahr gemeinsam besteuert.

Trennung: Die Ehegatten werden rückwirkend per 1.1. des Trennungsjahres getrennt besteuert.

Todesfall: Die Steuerpflicht endet mit dem Tod des Pflichtigen. Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht ab dem auf den Todestag folgenden Tag neu.