Adressauskunft
zur Abteilung Einwohnerkontrolle
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch
- ohne Einschränkungen bekanntgegeben: Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten
Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz
- voraussetzungslose Auskünfte Fr. 10.–
- wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 20.–
- wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.–
Bitte Briefmarken (keine Frankaturmarken) oder die entsprechende Note beilegen.
Die Anfrage richten Sie schriftlich an:
Gemeindeverwaltung
Einwohnerkontrolle
Dorfstrasse 22
Postfach
8914 Aeugst am Albis
