Abmeldung

zur Abteilung Einwohnerkontrolle


Wegzug in andere Gemeinde

Bitte denken Sie daran, Ihren Wegzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle persönlich  zu melden und folgende Schriften mitzubringen:

Schweizerische Staatsangehörige:

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis

Die übermittelten Daten können erst nach Eingang der oben erwähnten Dokumente bearbeitet werden.

 Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch.

 

Wegzug ins Ausland

Zudem ist bei einem Wegzug ins Ausland mit dem Steueramt betr. Steuerabrechnung frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Bei Wegzügen ins Ausland von ausländischen Staatsangehörigen mit der Niederlassungsbewilligung C bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

Die Niederlassungsbewilligung erlischt durch Abmeldung oder wenn sich die Ausländerin oder Ausländer während sechs Monaten tatsächlich im Ausland aufhält. Stellen sie vor Ablauf dieser sechs Monate das Begehren um Aufrechterhaltung, kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden. Das Gesuch muss bei der kantonalen Ausländerbehörde eingereicht werden, die darüber in eigener Kompetenz und nach freiem Ermessen entscheidet. Die Gesuche müssen ausreichend begründet sein.

Merkblatt Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung