Abstimmungen & Wahlen
Wahl- und Abstimmungstermine 2012
Die vom Bundesrat gemäss Art. 2a der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte für die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung reservierten Daten für das Jahr 2012:
- 11. März 2012
- 17. Juni 2012
- 23. September 2012
- 25. November 2012
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Stellvertretung
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Die überwiegende Zahl der Stimmberechtigten stimmt und wählt brieflich. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder über den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung. Bezüglich der einzelnen Bestimmungen für die persönliche und briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis, welcher mit den Wahl- und Abstimmungsunterlagen für jeden Urnengang zugestellt wird.
