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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Steuerinventar bei Todesfällen

Beim Steuerinventar handelt es sich insbesondere um eine Aufnahme des Vermögensbestandes des Verstorbenen per Todestag und der Feststellung der Erben.

Im Regelfall werden Sie bereits 14 Tage nach dem Todesfall vom Gemeindesteueramt angeschrieben und erhalten die folgenden Dokumente:

Diese Unterlagen sind innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt beim Gemeindesteueramt vollständig ausgefüllt einzureichen. Gerne hilft Ihnen das Gemeindesteueramt bei Fragen weiter.

Kontaktieren Sie uns noch vor Ablauf dieser Frist, wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen.