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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Steuererklärung

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Selbstständigerwerbende und nicht im Kanton wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz im Kanton Zürich erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.

Vor Ablauf dieser Frist kann eine Fristerstreckung beantragt werden.

Für das Ausfüllen der Steuererklärung empfehlen wir Ihnen, diese online auszufüllen und einzureichen.