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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Individuelle Prämienverbilligung

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Normalerweise werden die Berechtigten automatisch durch das Gemeindesteueramt an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) gemeldet. Insbesondere bei ausserkantonalen Zuzügen, Auslandzuzügen, stark vermindertem Einkommen, Verwitwung und Trennung müssen sich die Berechtigten jedoch mit dem Steueramt in Verbindung setzen, damit die Berechtigung geprüft und eine allfällige Nachmeldung vorgenommen werden kann. Die Nachmeldung kann aber erst dann erfolgen, wenn Sie uns die erste Zürcher Steuererklärung eingereicht haben.